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Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Ansicht zu diesem Thema da ich noch relativ unerfahren bin.

Auf Grund der schweren Auftragslage und weil wir als Unternehmen nicht profitabel genug waren, habe ich im November einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Die Freistellung und Weiterzahlung erfolgt bis April.

Glücklicherweise habe ich vor Arbeitsende schon eine neue Tätigkeit gefunden, die am 01.04 anfängt. Heute erhielt ich dann nun mein Arbeitszeugnis mit Ausstellungsdatum 01.03.21, gekündigt habe ich aber zum 01.04 sodass ich eben am 01.04 in meiner neuen Tätigkeit arbeiten kann. Die Kündigung zum 01.04 wurde auch so schriftlich bestätigt. Müsste das Ausstellungsdatum somit nicht auf den 01.04 datiert sein?

Zudem habe ich noch eine Frage zum letzten Absatz welcher wie folgt ist:

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag (Ausstellungsdatum Zeugnis 01.03.2021) im beiderseitigen Einvernehmen. Wir bedauern Person X Ausscheiden sehr und bedanken uns für Ihre/Seine allzeit vorbildlichen Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm (kleingeschrieben?) alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Erstmal: Ist das so Positiv?
Zweitens: Sollte es noch erwähnt werden, dass wir uns im beiderseitigen besten Einvernehmen getrennt haben? Oder wie es de facto jetzt ist, dass ich gekündigt habe?

Übrigens war zuvor in meinem erwünschten Zwischenzeugnis der Satz wie folgt:

Dieses Ziwschenzeugnis wird auf Wunsch von Person X im besten Einvernehmen ausgestellt, das das Arbeitsverhältnis zum XX endet. Wir danken Person X für ihre/seine (kleingeschrieben?) jederzeit guten Lesitungen und ihr/sein stehts engagiertes Wirken und bedauern ihr/sein Ausscheiden sehr. Weiterhin wünschen wir ihm beruflich sowie persönlich viel Erfolg in unserem Unternehmen sowie auf seinem weiteren Werdegang.

Zudem wurde das Zwischenzeugnis im Jetzt geschrieben (ist), das Arbeitszeugnis jedoch in der Vergangenheit? Das macht zwar Sinn jedoch möchte ichhier nurmal vorsichtig nachfragen ob das so korrekt ist.

Besten Dank

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Possesivpronomen schreibt man nur groß, wenn die Person direkt angesprochen wird, was bei einem Arbeitszeugnis nicht der Fall ist...

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

"Weiterhin wünschen wir ihm beruflich sowie persönlich viel Erfolg in unserem Unternehmen sowie auf seinem weiteren Werdegang."

  1. man wünscht dir nicht weiterhin viel Erfolg sondern Weiterhin wünscht man dir Erfolg.
    Das ist eine 3 mit Weiterhin am Satzanfang betont man diesen Zynismus, also 4.

  2. man wünscht dir viel Erfolg im Unternehmen, das heißt du hast bisher noch keine Erfolge erzielt.
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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 06.03.2021:

"Weiterhin wünschen wir ihm beruflich sowie persönlich viel Erfolg in unserem Unternehmen sowie auf seinem weiteren Werdegang."

  1. man wünscht dir nicht weiterhin viel Erfolg sondern Weiterhin wünscht man dir Erfolg.
    Das ist eine 3 mit Weiterhin am Satzanfang betont man diesen Zynismus, also 4.

  2. man wünscht dir viel Erfolg im Unternehmen, das heißt du hast bisher noch keine Erfolge erzielt.

Danke. Die beiden Sätze stammen jedoch aus dem Zwischenzeugnis. Relevant wäre der Schluss aus dem finalen Arbeitszeugnis. Krass, dass es solche Feinheiten gibt. Die kann man sich ja nichtmal kurz ergoogeln. Ich dachte, dass so lange "weiterhin "vorkommt, es positiv ist.

Übrigens ist auch ein Absatz doppelt vorkommend...ich weiß nicht ob das alles einfach schlechte Arbeit ist im Sinne von Schlamperei oder wirklich bewusst so aufgesetzt wurde

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag (Ausstellungsdatum Zeugnis 01.03.2021) im beiderseitigen Einvernehmen. Wir bedauern Person X Ausscheiden sehr und bedanken uns für Ihre/Seine allzeit vorbildlichen Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm (kleingeschrieben?) alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Have gerade gelesen, dass die Versetzung von weiterhin auch hier eine negative Note hat, ist das korrekt? Es müsste wie folgt lauten

Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute!

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 07.03.2021:

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag (Ausstellungsdatum Zeugnis 01.03.2021) im beiderseitigen Einvernehmen. Wir bedauern Person X Ausscheiden sehr und bedanken uns für Ihre/Seine allzeit vorbildlichen Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm (kleingeschrieben?) alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Have gerade gelesen, dass die Versetzung von weiterhin auch hier eine negative Note hat, ist das korrekt? Es müsste wie folgt lauten

Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute!

Bei einem Aufhebungsvertrag hält man immer fest, dass du das Zeugnis selbst verfassen kannst. Würde dann reinschreiben „verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch“

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 07.03.2021:

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag (Ausstellungsdatum Zeugnis 01.03.2021) im beiderseitigen Einvernehmen. Wir bedauern Person X Ausscheiden sehr und bedanken uns für Ihre/Seine allzeit vorbildlichen Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm (kleingeschrieben?) alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Have gerade gelesen, dass die Versetzung von weiterhin auch hier eine negative Note hat, ist das korrekt? Es müsste wie folgt lauten

Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute!

Nein, "...alles Gute und weiterhin viel Erfolg." passt. Reihenfolge zwischen alles Gute und Erfolg ist nicht wichtig. Ebenso beruflich und persönlich kann auch mal umgedreht sein.

Das "bedauern" finde ich sehr widersprüchlich.
Wenn man dich so bedauert, würde man alles versuchen dich zu behalten, trotz schlechte Auftragslage.
Als Leser entkräftet es das Zeugnis für mich eher, würde da kein Bedauern stehen, wäre es glaubwürdiger.

Das Zeugnis muss zum letzten Arbeitstag datiert sein.
Der Tag muss immer der letzte des Monats also der 30te oder 31te bzw. im Februar der 28te sein.
Wenn du gekündigt wurdest, kann man das klar nicht beeinflussen, aber wenn man schon eine Aufhebung unterschreibt, hätte ich auf jeden Fall darauf achten.

Fazit: 2 Sachen die ungereimt sind. Bedauern und das Datum sind ungereimt.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 07.03.2021:

Nein, "...alles Gute und weiterhin viel Erfolg." passt. Reihenfolge zwischen alles Gute und Erfolg ist nicht wichtig. Ebenso beruflich und persönlich kann auch mal umgedreht sein.

Das "bedauern" finde ich sehr widersprüchlich.
Wenn man dich so bedauert, würde man alles versuchen dich zu behalten, trotz schlechte Auftragslage.
Als Leser entkräftet es das Zeugnis für mich eher, würde da kein Bedauern stehen, wäre es glaubwürdiger.

Das Zeugnis muss zum letzten Arbeitstag datiert sein.
Der Tag muss immer der letzte des Monats also der 30te oder 31te bzw. im Februar der 28te sein.
Wenn du gekündigt wurdest, kann man das klar nicht beeinflussen, aber wenn man schon eine Aufhebung unterschreibt, hätte ich auf jeden Fall darauf achten.

Fazit: 2 Sachen die ungereimt sind. Bedauern und das Datum sind ungereimt.

Danke :)

Nein, ich habe ja frühzeitig in der Freistellung gekündigt. Deswegen die Frage greift dann immer noch der Satz "im beiderseitigen Einvernehmen" oder muss es dann heißen, "hat gekündigt" (jetzt Mal einfach geschrieben, weil mir der genaue Satzlaut nicht bekannt ist)

Hmm ja das mit dem Bedauern das stimmt...das kann ich aber begründen weil ich immer wieder betont habe, dass mir aktuell die Perspektive und Weiterentwicklung fehlt etc. (die ich in der neuen Stelle jetzt passend habe)...also es war immer unheimlich transparent zwischen meinem Vorgesetzten und mir. Er und ich wussten also wohin es wahrscheinlich laufen wird. Dass er dann einen zufriedenen Arbeitnehmer in einem guten Team nicht wählt war mir eigentlich klar und absolut nachvollziehbar.

Bedauern dennoch rausnehmen?

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 06.03.2021:

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Ansicht zu diesem Thema da ich noch relativ unerfahren bin.

Auf Grund der schweren Auftragslage und weil wir als Unternehmen nicht profitabel genug waren, habe ich im November einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Die Freistellung und Weiterzahlung erfolgt bis April.

Glücklicherweise habe ich vor Arbeitsende schon eine neue Tätigkeit gefunden, die am 01.04 anfängt. Heute erhielt ich dann nun mein Arbeitszeugnis mit Ausstellungsdatum 01.03.21, gekündigt habe ich aber zum 01.04 sodass ich eben am 01.04 in meiner neuen Tätigkeit arbeiten kann. Die Kündigung zum 01.04 wurde auch so schriftlich bestätigt. Müsste das Ausstellungsdatum somit nicht auf den 01.04 datiert sein?

Zunächst einmal- sicherlich hast du nicht zum 01.04. sondern zum 31.03. gekündigt, oder? ;-)
Demzufolge sollte das Zeugnis idealerweise auch auf den 31.03. datiert sein.

Zudem habe ich noch eine Frage zum letzten Absatz welcher wie folgt ist:

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag (Ausstellungsdatum Zeugnis 01.03.2021) im beiderseitigen Einvernehmen. Wir bedauern Person X Ausscheiden sehr und bedanken uns für Ihre/Seine allzeit vorbildlichen Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm (kleingeschrieben?) alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Erstmal: Ist das so Positiv?

"Erstmal" sind Datum und Grund bzw. Art des Ausscheidens falsch benannt. Letztendlich scheidest du auf eigenen Wunsch zum 31.03. aus. Richtig ist dass "ihm" klein geschrieben wird.

Zweitens: Sollte es noch erwähnt werden, dass wir uns im beiderseitigen besten Einvernehmen getrennt haben? Oder wie es de facto jetzt ist, dass ich gekündigt habe?

s.o.

Übrigens war zuvor in meinem erwünschten Zwischenzeugnis der Satz wie folgt:

Dieses Ziwschenzeugnis wird auf Wunsch von Person X im besten Einvernehmen ausgestellt, das das Arbeitsverhältnis zum XX endet. Wir danken Person X für ihre/seine (kleingeschrieben?) jederzeit guten Lesitungen und ihr/sein stehts engagiertes Wirken und bedauern ihr/sein Ausscheiden sehr. Weiterhin wünschen wir ihm beruflich sowie persönlich viel Erfolg in unserem Unternehmen sowie auf seinem weiteren Werdegang.

Sorry, was für ein Unfug... "Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Person X im besten Einvernehmen ausgestellt" ... aber auch ansonsten kannst du froh sein dass diese Formulierung nicht übernommen wurde.

Zudem wurde das Zwischenzeugnis im Jetzt geschrieben (ist), das Arbeitszeugnis jedoch in der Vergangenheit? Das macht zwar Sinn jedoch möchte ichhier nurmal vorsichtig nachfragen ob das so korrekt ist.

Ja, so ist das richtig.
Vielleicht möchtest du den Text des finalen Arbeitszeugnisses ja hier einmal VOLLSTÄNDIG einstellen, ich befürchte mal dass es da noch viel mehr "drunter und drüber" geht.

Besten Dank

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derWolf

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Bei einem Aufhebungsvertrag hält man immer fest, dass du das Zeugnis selbst verfassen >kannst.

Das stimmt so nicht.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Danke für die Einschätzung. Habe ich so weitergegeben.

Gerne. Hier das komplette Zeugnis

Einleitung über meine Person
Vorstellung über das Unternehmen
Aufgaben und Verantwortungsbereich (15 Punkte) - Wörter wie selbstständig, Optimierung sind enthalten

Auffalend zeigte sich bereits nach kurzer Zeit der Tätigkeit, dass Frau X über ein sehr gutes, umfangreiches und fundiertes Fachwissen verfügte. Aufgrund ihrer äußerst schnellen Auffassungsgabe arbeitete sie sich sehr rasch in neue Aufgabengebiete ein, war vielseitig einsetzbar und überblickte auch schwierigste Zusammenhänge vollständig.

Ihre Arbeitsweise war stets geprägt durch eine hohe Zielorientierung und Systematik sowie ein gutes Verantwortungsbewusstesein. Sie identifizierte sich mit ihrer Aufgabe und zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft. Frau X war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen und ihre Arbeitsqualität war konstant gut.

Den Umgang mit den in der Branche üblichen PC Anwendungen beherrschte Frau X absolut sicher und vollumfänglich. Afgrund ihres besonders analytischen Denkvermögens fand Frau X jederzeit sachgerechte und praxisorientierte Lösungen. Mit ihrer exzellenten rhetorischen Fähigkeiten und ihrer Kommuinikationsstärke waren wir außerordentlich zufrieden. Wir schätzen sie als immer zuverlässige, pflichtbewusste und ehrliche Mitarbeiterin, für die eingeverantwortliches, selbstständiges Handeln in ihrem Aufgabenbereich jederzeit selbstverständlich war. Frau X übte ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus und entsprach unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut.

Frau X wurde von ihren Vorgesetzten und Kollen als sehr fleißige und sehr freundliche Mitarbeiterin außerordentlich geschätzt. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war immer einwandfrei. Unsere Unternehmen wurde von ihr jederzeit gut repräsentiert.

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage im beiderseitigen besten Einvernehmen. Wir bedauern Frau X Ausscheiden sehr und bedanken uns für Ihre allzeit vorbildliche Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 08.03.2021:

Danke für die Einschätzung. Habe ich so weitergegeben.

Gerne. Hier das komplette Zeugnis

Das ist kein komplettes Zeugnis sondern ein Textausschnitt.

Einleitung über meine Person
Vorstellung über das Unternehmen
Aufgaben und Verantwortungsbereich (15 Punkte) - Wörter wie selbstständig, Optimierung sind enthalten

Auffalend zeigte sich bereits nach kurzer Zeit der Tätigkeit, dass Frau X über ein sehr gutes, umfangreiches und fundiertes Fachwissen verfügte.

warum sollte das auffallen?
Achja- Rechtschreibfehler ignoriere ich. ;-)

Aufgrund ihrer äußerst schnellen Auffassungsgabe arbeitete sie sich sehr rasch in neue Aufgabengebiete ein, war vielseitig einsetzbar und überblickte auch schwierigste Zusammenhänge vollständig.

Eine zwar gängige, aber sinnfreie Floskel.

Ihre Arbeitsweise war stets geprägt durch eine hohe Zielorientierung und Systematik sowie ein gutes Verantwortungsbewusstesein. Sie identifizierte sich mit ihrer Aufgabe und zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft. Frau X war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen und ihre Arbeitsqualität war konstant gut.

Den Umgang mit den in der Branche üblichen PC Anwendungen beherrschte Frau X absolut sicher und vollumfänglich. Afgrund ihres besonders analytischen Denkvermögens fand Frau X jederzeit sachgerechte und praxisorientierte Lösungen.

OK

Mit ihrer exzellenten rhetorischen Fähigkeiten und ihrer Kommuinikationsstärke waren wir außerordentlich zufrieden.

Warum das denn? :-))

Wir schätzen sie als immer zuverlässige, pflichtbewusste und ehrliche Mitarbeiterin, für die eingeverantwortliches, selbstständiges Handeln in ihrem Aufgabenbereich jederzeit selbstverständlich war.

Wie das gemeint ist sollte sich in Kenntnis des vollständigen Zeugnistextes erschließen, so isoliert lässt sich in diese Aussage sowohl positives als auch negatives finden.

Frau X übte ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus und entsprach unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut.

Gut

Frau X wurde von ihren Vorgesetzten und Kollen als sehr fleißige und sehr freundliche Mitarbeiterin außerordentlich geschätzt. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war immer einwandfrei. Unsere Unternehmen wurde von ihr jederzeit gut repräsentiert.

Wieder arg schwerfällig, die Würdigung deines Fleißes sollte an anderer Stele erfolgen.

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage im beiderseitigen besten Einvernehmen. Wir bedauern Frau X Ausscheiden sehr und bedanken uns für Ihre allzeit vorbildliche Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Rest s.o.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Danke.
Ist das vom Gefühl her denn im Ordnung im Sinne von gut oder oftmals widersprüchlich?

Meiner Meinung ist es an manchen stellen übertrieben dargestellt, so dass man es als ironische wahrnehmen könnte

Sie haben das schon angemerkt

Auffallend und exzellente rhetorische Fähigkeiten.

In der Tat könnte ich mich sehr schnell einarbeiten und habe eigentlich innerhalb der ersten, zweiten Woche all das gemacht was meine Kollegen auch gemacht haben. Zudem konnte ich langfristig auch eigenständig anfragen bearbeiten die ich eigentlich auch direkt hatte weiterleiten können. Also sollte 'auffallend" negativ assoziiert werden....dann wüsste ich hier nicht wieso man mir das ausstellt.

Zu den "exzellenten" Fähigkeiten... ernsthaft? Keine Ahnung. Also ich mache mir halt meine Gedanken wenn ich Dinge abspreche und Versuche diese zu reflektieren. Ich kenne gewisse Normen aber ein Buch kann ich darüber sicher nicht schreiben im Sinne von ich sei exzellent. Wenn das hier heißen soll ..."der Typ quatscht zu viel"...so behaupte ich, dass ich kaum auf dem Flur stand und meine Arbeitszeit dort verbracht habe. Smalltalk auf der Arbeit führe ich jetzt nicht so oft.

Wie nehmen Sie es denn wahr?

Also der Text ist 1zu1 das Zeugnis, außer die 15 Punkte meiner Tätigkeit die in chronologischer Reihenfolge stehen nach Wichtigkeit. Und natürlich das Unternehmen a la sind Marktführer in Branche xy etc.

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Schau mal, aus hier ausgelassenen Zeugnisbestandteilen wie die Unternehmensdarstellung, aus der sich auf deren Größe schließen lässt sowie der Benennung des/der Unterzeichner ergibt sich üblicherweise eine Erwartungshaltung bzgl. Art und Professionalität der Schreibweise. Diese ist beim Betrieb eines Handwerksmeister mit drei Gesellen eine andere als bei einem Großkonzern.
Wenn ich jetzt davon ausgehe dass es sich bei deinem Arbeitgeber eher um eine "Klitsche" handelt dann kann ich über die ungeschickte Schreibweise hinwegsehen, sollte es sich jedoch um ein größeres Unternehmen handeln dass sich zudem eine ernstzunehmende HR-Abteilung leistet dann nehme ich als Leser die enthaltenen Auffälligkeiten ernst.

Nur mal so als Schuss ins Blaue, hast du denn die Möglichkeit selbst auf das Zeugnis Einfluss zu nehmen?
Falls ja- auch wenn ich selbst für das Verfassen von Arbeitszeugnissen aktuell nicht zur Verfügung stehe kann ich dir einen Kontakt zu einem qualifizierten Ghostwriter herstellen. Ich stehe in Verbindung zu einem Netzwerk von Personalern, Entscheidern und Ehemaligen die diese Hilfestellung gelegentlich zur Verfügung stellen. Kontaktiere mich bei Interesse gerne unter "bewerbungsfragen@hotmail.com".

WiWi Gast schrieb am 11.03.2021:

Danke.
Ist das vom Gefühl her denn im Ordnung im Sinne von gut oder oftmals widersprüchlich?

Meiner Meinung ist es an manchen stellen übertrieben dargestellt, so dass man es als ironische wahrnehmen könnte

Sie haben das schon angemerkt

Auffallend und exzellente rhetorische Fähigkeiten.

In der Tat könnte ich mich sehr schnell einarbeiten und habe eigentlich innerhalb der ersten, zweiten Woche all das gemacht was meine Kollegen auch gemacht haben. Zudem konnte ich langfristig auch eigenständig anfragen bearbeiten die ich eigentlich auch direkt hatte weiterleiten können. Also sollte 'auffallend" negativ assoziiert werden....dann wüsste ich hier nicht wieso man mir das ausstellt.

Zu den "exzellenten" Fähigkeiten... ernsthaft? Keine Ahnung. Also ich mache mir halt meine Gedanken wenn ich Dinge abspreche und Versuche diese zu reflektieren. Ich kenne gewisse Normen aber ein Buch kann ich darüber sicher nicht schreiben im Sinne von ich sei exzellent. Wenn das hier heißen soll ..."der Typ quatscht zu viel"...so behaupte ich, dass ich kaum auf dem Flur stand und meine Arbeitszeit dort verbracht habe. Smalltalk auf der Arbeit führe ich jetzt nicht so oft.

Wie nehmen Sie es denn wahr?

Also der Text ist 1zu1 das Zeugnis, außer die 15 Punkte meiner Tätigkeit die in chronologischer Reihenfolge stehen nach Wichtigkeit. Und natürlich das Unternehmen a la sind Marktführer in Branche xy etc.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

derWolf schrieb am 11.03.2021:

Schau mal, aus hier ausgelassenen Zeugnisbestandteilen wie die Unternehmensdarstellung, aus der sich auf deren Größe schließen lässt sowie der Benennung des/der Unterzeichner ergibt sich üblicherweise eine Erwartungshaltung bzgl. Art und Professionalität der Schreibweise. Diese ist beim Betrieb eines Handwerksmeister mit drei Gesellen eine andere als bei einem Großkonzern.
Wenn ich jetzt davon ausgehe dass es sich bei deinem Arbeitgeber eher um eine "Klitsche" handelt dann kann ich über die ungeschickte Schreibweise hinwegsehen, sollte es sich jedoch um ein größeres Unternehmen handeln dass sich zudem eine ernstzunehmende HR-Abteilung leistet dann nehme ich als Leser die enthaltenen Auffälligkeiten ernst.

Nur mal so als Schuss ins Blaue, hast du denn die Möglichkeit selbst auf das Zeugnis Einfluss zu nehmen?
Falls ja- auch wenn ich selbst für das Verfassen von Arbeitszeugnissen aktuell nicht zur Verfügung stehe kann ich dir einen Kontakt zu einem qualifizierten Ghostwriter herstellen. Ich stehe in Verbindung zu einem Netzwerk von Personalern, Entscheidern und Ehemaligen die diese Hilfestellung gelegentlich zur Verfügung stellen. Kontaktiere mich bei Interesse gerne unter "bewerbungsfragen@hotmail.com".

Das Unternehmen umfasst weltweit 2500 Mitarbeiter. Der Mitarbeiter im HR hat es aber nichtmal geschafft darauf zu achten, dass ein Absatz doppelt drin vorkommt.

Ich habe keine Chance dieses selbst zu verfassen

es wurde lediglich per Aufhebungsvertrag festgehalten, dass

  • das Zeugnis wohlwollend ( wie immer)
  • und mit der Gesamtnote gut ausgestellt wird

Jetzt ist zB das Datum des Zeugnisses falsch datiert ...habe ich das Anrecht auf ein korrektes datiertes Zeugnis? Ja oder nicht? Ich finde es schon komisch, dass ich das nachfragen muss.

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 11.03.2021:

Das Unternehmen umfasst weltweit 2500 Mitarbeiter.

Dann darf und wird der Leser ein ernstzunehmendes Zeugnis erwarten.

Der Mitarbeiter im HR hat es aber nichtmal geschafft darauf zu achten, dass ein Absatz doppelt drin vorkommt.

Ich habe keine Chance dieses selbst zu verfassen

es wurde lediglich per Aufhebungsvertrag festgehalten, dass

  • das Zeugnis wohlwollend ( wie immer)
  • und mit der Gesamtnote gut ausgestellt wird

Jetzt ist zB das Datum des Zeugnisses falsch datiert ...habe ich das Anrecht auf ein korrektes datiertes Zeugnis? Ja oder nicht? Ich finde es schon komisch, dass ich das nachfragen muss.

Selbstverständlich hast du Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Zeugnis, also auch auf das korrekte Datum.

Ich gehe davon aus dass dein Zeugnis neben den von dir eingestellten Ungereimtheiten auch noch weitere Stolperfallen enthält. Wenn du möchtest kannst du es einscannen/abfotografieren und mir an die o.g. E-Mailadresse senden. Ich schaue dann mal im ganzen drüber. Auch wenn du bereits eine Folgeanstellung gefunden hast wird dich dieses Zeugnis für den Rest deines Berufslebens begleiten.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

derWolf schrieb am 12.03.2021:

Dann darf und wird der Leser ein ernstzunehmendes Zeugnis erwarten.

Selbstverständlich hast du Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Zeugnis, also auch auf das korrekte Datum.

Ich gehe davon aus dass dein Zeugnis neben den von dir eingestellten Ungereimtheiten auch noch weitere Stolperfallen enthält. Wenn du möchtest kannst du es einscannen/abfotografieren und mir an die o.g. E-Mailadresse senden. Ich schaue dann mal im ganzen drüber. Auch wenn du bereits eine Folgeanstellung gefunden hast wird dich dieses Zeugnis für den Rest deines Berufslebens begleiten.

Vielen Dank auch für Ihr Angebot! Alle Punkte wurden vom Unternehmen korrigiert. Dementsprechend sollte es jetzt für mich so passen.

a) Soll ich somit den ersten Satz "Auffallend zeigte sich..[...] ebenfalls umschreiben lassen?
b) während des Arbeitsverhältnisses erfolgte ein interner Abteilungswechsel, da die Abteilung kurz nach meinem Einstieg aufgelöst wurde (ich weiß, ein Qualitätsmerkmal ;) ) ...sollte das auch festeghalten werden in dem Absatz "Frau X fing am xx.xx.xx als Angestellter im Bereich XY an"? Oder macht das kein Unternehmen?

Konkret
a) 1. Abteilung vermerken lassen wo man wirklich anfing
b) 2. Abteilung erwähnen wo das Arbeitsverhältnis aufhörte
c) Beide Abteilungen vermerken da es sonst nicht it dem Lebenslauf übereinstimmt?

Nochmals Danke

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

WiWi Gast schrieb am 15.03.2021:

...

Konkret
a) 1. Abteilung vermerken lassen wo man wirklich anfing
b) 2. Abteilung erwähnen wo das Arbeitsverhältnis aufhörte
c) Beide Abteilungen vermerken da es sonst nicht it dem Lebenslauf übereinstimmt?

Nochmals Danke

In Unkenntnis des vollständigen Textes ganz allgemein- das Zeugnis sollte den Werdegang im Unternehmen abbilden, dazu gehören auch Abteilungswechsel. Ob und wie positiv diese vom Leser wahrgenommen werden hängt (auch) von deren Beschreibung bzw. Begründung ab.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

derWolf schrieb am 17.03.2021:

In Unkenntnis des vollständigen Textes ganz allgemein- das Zeugnis sollte den Werdegang im Unternehmen abbilden, dazu gehören auch Abteilungswechsel. Ob und wie positiv diese vom Leser wahrgenommen werden hängt (auch) von deren Beschreibung bzw. Begründung ab.

danke Herr Wolf. Auf Druck meines ehemaligen Vorgesetzten wurden alle Punkte von der Personalabteilung umgesetzt. Er hat nicht verstanden, wie man sich als Unternehmen so geben konnte.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis - nach Freistellung / Ausstellungsdatum & Schlusssatz

Kommt es negativ rüber, wenn das Zeugnisdatum dws Arbeitszeignisses erst einen Monat nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses liegt? Die Erstellung hat etwas gedauert und der Arbeitgeber möchte es nicht anpassen (obwohl er es ja rechtlich möchte, aber ich möchte da jetzt auch keinen Streit, sollte es weitestgehend egal sein).

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